Neufassung des Bebauungsplanes "Südring"
der Ortsgemeinde Dernbach


 

 

 

 

 

Bereits seit mehreren Jahren wird in der Ortsgemeinde Dernbach über die Änderung und Erweiterung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Südring" diskutiert. Es haben auch schon Planentwürfe in verschiedenen Fassungen vorgelegen, die aus unterschiedlichen Gründen bislang im Verfahren nicht zum Abschluss gelangten.
Die nunmehr erstellte Neufassung des Bebauungsplanes rundet das Ortsbild ab und stellt rund 30 weitere Bauplätze kurzfristig einer Wohnbebauung zur Verfügung. Damit wird der großen Nachfrage nach Wohnbauland in der Ortsgemeinde Dernbach Rechnung getragen.
Bereits der 1. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wirges vom 17.02.1983 weist das Gebiet "Südring" als Wohnbaugebiet aus. Der Bebauungsplan ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Im Entwurf werden grundlegende Aussagen getroffen über :

0- Bebaubare und nicht bebaubare Flächen
0- Maximale Grundflächen und Geschossflächenzahlen
0- Maximale Zahl der Vollgeschosse
0- Festlegung der maximalen Trauf- und Firsthöhen
0- Ordnung der öffentlichen und privaten Grünflächen
0- Landespflegerischer Planungsbeitrag

Der Entwurf umfasst unsererseits die textlichen Festsetzungen, sowie das Erstellen der Planurkunde.



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