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Bereits
seit mehreren Jahren wird in der Ortsgemeinde Dernbach über die Änderung
und Erweiterung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Südring"
diskutiert. Es haben auch schon Planentwürfe in verschiedenen Fassungen
vorgelegen, die aus unterschiedlichen Gründen bislang im Verfahren
nicht zum Abschluss gelangten. Die nunmehr erstellte Neufassung des Bebauungsplanes rundet das Ortsbild ab und stellt rund 30 weitere Bauplätze kurzfristig einer Wohnbebauung zur Verfügung. Damit wird der großen Nachfrage nach Wohnbauland in der Ortsgemeinde Dernbach Rechnung getragen. Bereits der 1. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wirges vom 17.02.1983 weist das Gebiet "Südring" als Wohnbaugebiet aus. Der Bebauungsplan ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Entwurf werden grundlegende Aussagen getroffen über : 0-
Bebaubare und nicht bebaubare Flächen Der Entwurf umfasst
unsererseits die textlichen Festsetzungen, sowie das Erstellen der Planurkunde. |
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