Änderung des Bebauungsplanes "Bahnhofsviertel"
der Ortsgemeinde Siershahn


 

 

Der Bebauungsplan "Bahnhofsviertel" wurde vom Ortsgemeinderat Siershahn in seiner öffentlichen Sitzung am 28.September 1998 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wurde nach § 10 Absatz 3 BauGB am 21. Okto- ber 1998 in der Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Wirges, 000 Nr. 43, "DAS RATHAUS" unter der ortsüblichen Bekanntmachung der Ortsgemeinde Siershahn öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung erlangte der Bebauungsplan "Bahnhofsviertel" Rechtskraft.

Damit innerhalb des Bebauungsplangebietes möglichst zeitnah auch gebaut werden kann, wurde vom Ortsgemeinderat Siershahn durch Ratsbeschluss ein gesetzliches Bodenordnungsverfahren (Bauland- umlegung) nach §§ 45 - 79 BauGB angeordnet. Im Rahmen der vermessungstechnischen Voruntersuchung wurden von der Geschäfts- stelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Siershahn, dem Katasteramt Westerburg -Außenstelle Montabaur-, Vorschläge im Hinblick auf eine Bebauungsplan-Änderung unterbreitet, die zu einer Verbesserung der Bauplatzaufteilung und Verkehrserschließung führen würden.

Unsererseits wurden für die Bebauungsplan-Änderung die Planurkunde erstellt und die Textfestsetzungen verfasst.



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